Ein Privatgutachten ist grundsätzlich jedes Gutachten, welches nicht von einem Gericht in Auftrag gegeben wird. Es wird von Privatpersonen, Firmen, Institutionen, Rechtsanwälten, Versicherungen u.a. in Auftrag gegeben.
Mit einem privaten Gutachten erlangt man schnell Klarheit über die tatsächliche Mangelhaftigkeit der Werkleistung und man hat außerdem eine solide Grundlage, um gegebenenfalls einen Rechtsstreit anzustreben.
Schriftliche Privatgutachten werden von mir grundsätzlich in sauber gegliederter, vollständiger und verständlicher Form verfasst und entsprechen somit den Anforderungen eines Gerichtsgutachten.
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